Vergütung
Die oft zu hörende Annahme, ein Steuerberater würde viel kosten und wäre nur etwas für Selbstständige ist zum Glück falsch. Da die Kostenfrage kein Tabuthema sein darf, sollen Sie wissen, was auf Sie zukommt. Auf Ihre Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Für steuerberatende Leistungen rechnen wir grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab (StBVV) und vereinbaren dies auch schriftlich. Da dies an wirtschaftliche Größen gebunden ist, die erst nach Abschluss des Auftrages feststehen, kann man dazu vorab nur sehr schwer etwas sagen.
Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren wir das Honorar auch gerne entsprechend des Fallaufwandes individuell mit Ihnen. So haben Sie von vornherein einen abgesteckten Preisrahmen. Unser Beratungshonorar birgt keine bösen Überraschungen für Sie. Wir erstellen Ihnen gerne nach Durchsicht der Unterlagen ein Angebot, an das wir uns gebunden fühlen.
Unter Steuerberatern herrscht oft Preisdumping. Dem schließen wir uns nicht an, denn eines wird trotz allem bleiben: Qualität hat immer ihren Preis.
Angenehmer Nebeneffekt: Der überwiegende Teil der Steuerberatungskosten ist als Betriebsausgabe oder Werbungskosten steuerlich abzugsfähig!